Selbstbehalt plus

✓ Freie Wahl der Versicherungssumme
✓ Anrechnung auf Unternehmenspolice entfällt
✓ Flexibilität durch Allokationswahlrecht 

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* Voraussetzung ist eine bestehende D&O-Versicherung für Unternehmen bei der VOV.

Das Plus an Deckungserweiterungen

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, deren Vorstandstätigkeit durch eine Unternehmens-D&O-Versicherung abgesichert ist, tragen bei einem Schadenfall zwingend einen Selbstbehalt. Dieser muss mindestens 10 Prozent des Schadens betragen. Die Obergrenze reicht bis zur Höhe von 150 Prozent der festen jährlichen Vergütung. 
Der Gesetzgeber regelt dies in § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Was als Anreiz zu einer nachhaltigen Unternehmensteuerung gedacht war, birgt für Vorstandsmitglieder ein erhebliches finanzielles Risiko, das sie persönlich tragen müssen.
Die VOV D&O-Versicherung „Selbstbehalt plus“ springt hier ein und bietet optimalen Versicherungsschutz, da der im Schadenfall anfallende Selbstbehalt nicht mehr aus der eigenen Tasche des betroffenen Vorstandsmitglieds, sondern über diese VOV-Police geleistet wird.

Die Vorteile der VOV Selbstbehalt plus auf einen Blick 

1.  Freie Wahl der Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme kann nach den eigenen Anforderungen aus einem umfangreichen Angebot ausgewählt werden. Um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen, muss das Gehalt daher nicht offengelegt werden.

2.  Separater Abwehrkostenschutz 
Über die Absicherung des Selbstbehalts hinaus stehen dem Versicherungsnehmer zwei Versicherungssummen als separater Abwehrkostenschutz zur Verfügung. Hierdurch kann sich der Versicherungsnehmer von dem Risiko befreien, dass ihm Abwehrkosten entstehen, die er nicht über die Unternehmenspolice abrechnen will oder sogar nicht mehr abrechnen kann, weil deren Versicherungssumme bereits aufgebraucht ist. Zudem besteht Abwehrkostenschutz für Organtätigkeiten im Rahmen von Fremdmandaten bei Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen.

3.  Einfach und schnell: Versicherungsschutz ohne Fragebogen 
Um unseren Kunden größtmögliche Sicherheit zu bieten, verzichtet die VOV auf einen Fragebogen und damit auf eine zusätzliche Risikoprüfung.

4.  Klare und transparente Bedingungen
Die VOV SB plus verfügt über ein eigenes, klar verständliches Bedingungswerk.

5.  Keine Anrechnung auf die Versicherungssumme der Unternehmenspolice 
Die Versicherungssumme der VOV SB plus steht eigenständig zur Verfügung und wird nicht auf die Versicherungssumme der Unternehmenspolice angerechnet. Somit bleibt die Versicherungssumme der Unternehmenspolice durch den versicherten Selbstbehalt unangetastet und steht zusätzlich in voller Höhe für den Versicherungsfall zur Verfügung.

6.  Allokationswahlrecht
Der Versicherungsnehmer kann frei wählen, ob eine Abwehrkostendeckung aus der VOV SB plus oder aus der Unternehmenspolice erfolgen soll. Damit kann er beispielsweise – zur Vermeidung des Versicherungsfalls unter der Unternehmenspolice – anwaltliche Beratungskosten aus der VOV SB plus in Anspruch nehmen und damit die Versicherungssumme der Unternehmenspolice unangetastet lassen.

7.  Gesetzeskonformität 
Das Anliegen des Gesetzgebers, eine das Verhalten steuernde Wirkung zu erzielen, ist bei der Gestaltung der VOV SB plus mit eigener Versicherungssumme ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme der Unternehmenspolice berücksichtigt worden. Die VOV SB plus ist damit eine effektive und zulässige Versicherungslösung für Vorstandsmitglieder, ist aber grundsätzlich auch für andere von einem Selbstbehalt betroffene Personen einer D&O-Versicherung einsetzbar.

VOV ReCo-Spezialisten

Die VOV bietet in ihren D&O-Policen mit der „Restrukturierungsversicherung“ (Restructuring Cover, ReCo) einen bedeutenden Bedingungsinhalt für den Fall, dass die Versicherungsnehmerin oder ein Tochterunternehmen während der Dauer des Versicherungsvertrags in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, ohne bereits insolvenzreif zu sein. In diesem Fall übernimmt die VOV zur Vermeidung des Eintritts eines Versicherungsfalls die Kosten der Beauftragung eines bei ihr gelisteten Spezialisten für Restrukturierung und Sanierung (ReCo-Spezialist) zum Zweck der situationsbezogenen Beratung der Versicherungsnehmerin, des Tochterunternehmens oder einer versicherten Person. Die bei der VOV gelisteten ReCo-Spezialisten sind die folgenden hoch erfahrenen Experten:

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